Thursday, 24 January 2008

Wir Maria Theresia

Some time ago I was asked if I knew of any web site containing Maria Theresa's announcements concerning magia posthuma. I found a site that contains an excerpt of one here, but this might be an opportunity to copy this text in toto:

Wir Maria Theresia etc., liebe Getreue etc.

Wir haben eine zeitlang müßfällig wahrnehmen müssen, daß nicht allein Verschiedene von unseren Landes Innwohneren in ihrer Leichtglaubigkeit so weith gehen, daß Sie dasjenige, was Ihnen ein Traum, oder Einbildung vorstellet, oder durch andere betrügerische Leute vorgespiegelt wird, für Gespenste und Hexerey halten, nicht minder denen für Besessen sich ausgebenden Leüthen, alßoglich den Glauben beymessen, sondern daß sie auch in dieser ihrer Leichtglaubigkeit offtmahls von einigen mit Vorurtheil eingenohmenen Geistlichen gestärcket worden, wie dann letzthin in unserem Marggraffthum Mähren die Sache so weith getrieben worden, daß von der Geistlichkeit verschiedene Cörper unter dem Vorwand, daß sie mit der sogenannten magia posthuma behafftet gewesen, aus dem Freüdhof ausgegraben, und einige davon verbrennet worden, wo doch hiernächst bey der erfolgten Untersuchung sich nichts anderst, als was natürlich ware, befunden hat. Wie zumahlen aber hierunter mehrentheils Aberglauben und Betrug stecken, und wie dergleichen sündliche Müßbräuche in unseren Staaten künfftighin keinesweegs zu gestatten, sondern vielmehr mit denen empfindlichsten Straffen anzusehen gemeynet seyn, alß ist under gnädigster Befehl, daß künftig in allen derley Sachen von der Geistlichkeit ohne Concurrenz des Politici nichts vorgenohmen, sondern allemahl, wann ein solcher Casus eines Gespenstes, Hexerey, Schatz-Graben, oder eines angeblich vom Teüffel Besessenen vorkommen sollte, derselbe der politischen Instanz soforth angezeiget, mithin von dieser mit Beyziehung eines vernünfftigen Physici die Sache untersuchet, und eingesehen werden solle, ob, und was für Betrug darunter verborgen, und wie sodann die Betrüger zu Bestraffen seyn werden. Ihr werdet solchemnach diese unsere allerhöchste Anordnung nicht allein dorten, wo ihr es nöthig erachtet, kundmachen, sondern dieselbe auch vornehmlich denen geistlichen Ordinariis mit dem Beysatz intimiren, daß sie ihren untergebenden Consistoriis und Geistlichen diesfalls die erforderliche Pastoral-Instruction ertheilen, und sie dadurch von ihren Vorurtheilen, mit welchen einige behafftet seyn könnten, ableiten, als auch vor allen dahin anweisen sollen, in vorbesagten Fällen allemahl die Sach denen pollitischen Stellen anzuzeigen, und die genaue Untersuchung vorgehen zu lassen, worüber sodann de casu in casum der Bericht Uns zu erstatten seyn wird.

Hieran beschiehet etc. und Wir verbleiben.

Geben Wienn den 1. Martij 1755.

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